Ratgeber

Buchhaltung und Compliance für China-WFOEs

· China WFOE Editorial

Nach der Gründung: Steuerregistrierung, laufende Buchhaltung, Melderhythmus, gesetzliche Wirtschaftsprüfung, CIT-Erklärung, SAMR-Jahresbericht und zentrale Fristen für WFOEs in China.

Nach erfolgter Gründung kann eine WFOE Geschäftskonten eröffnen und muss die Steuerregistrierung bei der Steuerbehörde beantragen. Anschließend sind laufende Buchhaltung und jährliche Wirtschaftsprüfungen verpflichtend. Steuererklärungen können monatlich oder quartalsweise eingereicht werden.

Im Unterschied zu den IFRS beginnt das chinesische Geschäftsjahr am 1. Januar. Zum Jahresende müssen alle WFOEs eine gesetzliche Wirtschaftsprüfung, die jährliche CIT-Erklärung (Körperschaftsteuer) und einen Jahresbericht abschließen. Die Frist für Wirtschaftsprüfung und CIT-Erklärung ist der 31. Mai des Folgejahres.

Jahresberichte für das Vorjahr sind vor dem 30. Juni bei der SAMR (State Administration for Market Regulation / Marktaufsicht) einzureichen. Sie müssen zentrale Angaben zu Gesellschaft und Geschäftsbetrieb enthalten.