Ratgeber

Schlüsselpersonen einer China-WFOE

· China WFOE Editorial

Welche Funktionen bei einer Wholly Foreign-Owned Enterprise in China zu besetzen sind: Gesellschafter, Verwaltungsrat, gesetzlichen Vertreter und Aufsichtspersonen – mit den jeweiligen Aufgaben.

Für die Errichtung und den Betrieb einer WFOE sind bestimmte Organ- und Schlüsselrollen vorgesehen. Nachfolgend die wesentlichen Funktionen, die ausländische Investoren bei der Planung typischerweise berücksichtigen.

Gesellschafter der WFOE

Eine WFOE muss Gesellschafter haben, die Ausländer sind; chinesische Staatsangehörige kommen als Gesellschafter nicht in Betracht. Gesellschafterversammlungen sind jährlich abzuhalten.

Verwaltungsrat der WFOE

Eine WFOE benötigt mindestens einen Direktor im Verwaltungsrat. Direktoren können weltweit ansässig sein und müssen nicht physisch in China präsent sein. Besteht der Verwaltungsrat aus nur einer Person, trägt diese zugleich die Bezeichnung Managing Director bzw. Executive Director.

Zwei Direktoren sind nicht zulässig. Bei mehr als einem Direktor beginnt die Mindestbesetzung bei drei und endet bei höchstens dreizehn Direktoren. Die Amtszeit beträgt drei Jahre; Wiederwahl ist möglich. Der Verwaltungsrat trägt die Verantwortung für den Großteil der Managemententscheidungen.

Gesetzlicher Vertreter der WFOE

Jede WFOE muss einen gesetzlichen Vertreter benennen. Er vertritt die Gesellschaft in Rechtsangelegenheiten und stellt sicher, dass Management und Gesellschafter ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen. Für Geschäftstätigkeiten in China ist ein namentlich benannter gesetzlicher Vertreter erforderlich; der Name erscheint auf der Geschäftslizenz.

Aufsichtspersonen der WFOE

Die Aufsichtspersonen überwachen den Verwaltungsrat im Interesse der Gesellschafter. Auch hier beträgt die Amtszeit drei Jahre; eine Wiederwahl durch die Gesellschafter ist möglich.